Das Batteriegesetzt beschreibt vor, wie mit Starterbatterien oder allgemein Fahrzeugbatterien umgegangen werden muss.
Wie hoch ist das Pfand?
Das Pfand beläuft sich derzeit auf 7,50 EUR.
Wer muss das Batteriepfand zahlen?
Jeder Käufer einer neuen Batterie muss das Pfand zahlen.
Wird beim Kauf einer neuen Batterie gleichzeitig eine Altbatterie zurückgegeben, kann der Verkäufer das „Rückpfand“ direkt mit dem Pfand der neuen Batterie verrechnen, so dass in diesem Fall natürlich kein Pfand auf die neue Batterie gezahlt werden muss (Sofortige Aufrechnung).
TIPP: Bewahren Sie bitte grundsätzlich die Quittung der neuen Batterie sorgfältig auf, so kommt es bei einer späteren Rückgabe nicht zu Komplikationen.
Wann muss das Batteriepfand gezahlt werden?
Direkt beim Kauf einer Autobatterie wird das Pfand erhoben. Der Verkäufer hat hier die gesetzliche Pflicht dafür zu sorgen, dass das Pfand gezahlt wird. Deshalb sind die Preisangaben der Batterien oft bereits "inkl. der Pfandgebühr" ausgeschrieben.
Bekommt man bei einer Rückgabe beim Wertstoffhof das Pfand zurückerstattet?
Nein.
Die Mitarbeiter vom Wertstoffhof können Ihnen jedoch einen Beleg, die sogenannte „Batterie-Entsorgungsbestätigung“ ausstellen oder einen evtl. vorhandenen Pfandschein (ggf. beim Kauf der Neubatterie erhalten) quittieren, dass die Altbatterie vom Wertstoffhof entgegengenommen wurde.
Mit diesem Nachweis können Sie beim Verkäufer ihrer neuen Batterie eine Pfandrückerstattung einzufordern. Klären Sie diese Vorgehensweise jedoch bitte vor dem Kauf der neuen Batterie genau ab. Es gibt auch (Online-) Händler, welche darauf bestehen, dass Altbatterien in der selben Zweigstellen abgegeben werden müssen wo sie gekauft wurden, damit man das Pfand zurückerstattet bekommt. Ein eingeschickter Beleg vom Werkstoffhof oder einer anderen Annahmestelle wie z.B. eine freie Werkstatt wird manchmal nicht akzeptiert.
Welche Möglichkeiten haben Sie, das Pfand zurückerstattet zu bekommen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten. Die zwei häufigsten Varianten sind:
1. Sofortige Aufrechnung "ALT gegen NEU"
> Die einfachste Vorgehensweise ist, gleich beim Kauf der neuen Batterie die alte abzugeben.
> Kein zusätzliches Pfand beim Rückgabe einer Altbatterie
2 . Spätere Rückgabe einer alten Batterie beim Händer (Verkäufer der neuen Batterie)
> Geben Sie bei Ihrem Händler unter Vorlage der Verkaufsrechnung / Kassenbeleg eine alte Batterie ab.
> Sie erhalten die beim Kauf bezahlten 7,50 EUR Batteriepfand zurück.
3. Pfandrückerstattung durch einen Nachweis der ordnungsgemäßen Rückgabe
> Reichen Sie einen quitierten Pfandschein oder eine „Batterie-Entsorgungsbestätigung“ (siehe oben) beim Verkäufer ein.
> Sie erhalten die beim Kauf bezahlten 7,50 EUR Batteriepfand zurück.
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Victoria-Oldtimer
Thomas Kurz
Grundstr. 16
D-92242 Hirschau
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes:
- „Cd" steht für Cadmium.
- „Hg" steht für Quecksilber.
- „Pb" steht für Blei.
Weitere Informationen zum Thema Batterien, Akkus, Entsorgung und Batteriepfand finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
http://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html#BJNR158210009BJNE001000000