Mindesteinkaufswert / Nachbestellungen

Sehr geehrte Kunden,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage zu Artikeln aus unserem Sortiment.
Wir verstehen natürlich, dass Sie die gerne sparen möchten und ggf. eigentlich keine weiteren Artikel benötigen.

Jedoch würde eine Bestellung unter dem Mindesteinkaufswert für uns einen Verlust bedeuten, da der immer gleiche organisatorische Aufwand für Bestellungsbearbeitung, Rechnungserstellung, Zahlungsverwaltung, Verpackung, Versand, Paketverwaltung, Steuerberater usw. sonst größer wäre als der Gewinn.

Bitte beachten Sie deshalb bitte unseren Mindesteinkaufswert von 19,95 EUR für normale Endkunden und 30 EUR für Händlerkunden, Clubs und Stammkunden.

Der Mindesteinkaufswert ist der Rechnungsbetrag der verbleibenden Ware nach Rücksendung einer oder mehrer Artikel aus Ihrer Bestellung.
Fällt also z.B. durch Rücksendung im Rahmen eines Widerrufs der verbleibende Rechnungsbetrag unter den Mindesteinkaufswert, so verlieren Gutscheine die an einen Mindesteinkaufswert gebunden sind Ihre Gültigkeit und es wird der reguläre Preis für die beim Kunden verbleibende Ware berechnet.
Auch wird die Summe um die der Mindesteinkaufswert nach dem Widerruf unterschritten wird als Mindermengenaufschlag nachberechnet, da ansonsten der Vertrag nicht zustande gekommen wäre.
Werden ggf. gewährte Versandfreigrenzen nach dem Widerruf unterschritten werden die Versandkosten ebenfalls nachgefordert.

Sie können sicher sein, dass wir stets um guten Kundenservice bemüht sind, können jedoch verständlicherweise nicht zugunsten des Kunden mit Verlust handeln.
Deshalb dürfen wir Sie bitten, noch einen oder mehrere weitere Artikel aus unserem reichhaltigen Sortiment mit in die Bestellung aufzunehmen und ggf. vor dem finalen Absenden Ihrer Bestellung genau prüfen, ob Sie die bestellte Ware auch in der passenden Größe (z.B. passendes Gewinde usw.) bestellt haben um unnötige Rücksendungen und damit verbundene Kosten zu vermeiden.

Nützlich und sinnvoll sind hier z.B. Werkzeuge oder Verbrauchsartikel wie Fette oder Öle, vor allem Getriebeöl und 2-Takt-Mischöle. Diese werden immer wieder benötigt und haben kein Verfallsdatum.
Oder auch Zubehör für Fahrzeuge, Reparaturzwecke, Reinigungszwecke oder schöne Sammlerteile und Geschenke!

Bitte beachten Sie, dass wir über diese Fakten NICHT im einzelnen jedes Mal erneut diskutieren können, da dies sinnlos wertvolle Zeit kosten würde.
Deshalb werden wir Anfragen zur Abwicklung von Bestellungen unter dem Mindestbestellwert nicht beantworten.


Hinweis zu "Nachbestellungen":

Ein WICHTIGER Hinweis vorab:
Viele Shops/Firmen ermöglichen KEINERLEI Änderung des Auftrags NACH erfolgter Zahlung mehr!
Wenn wir dies für Sie ermöglichen sollen, müssen wir um konstruktive Mithilfe und Verständnis bitten!

Wir freuen uns natürlich über Ihr Interesse an weiteren Artikeln aus unserem Sortiment.
Und wir verstehen natürlich, dass Sie die erneuten Versandkosten für die Nachbestellung gerne sparen möchten.
Jedoch darf dies für uns nicht zum Nachteil oder gar zu Verlusten führen!
Deshalb überweisen Sie bitte den Betrag der ersten Bestellung NOCH NICHT!!!
Sollten Sie - trotz dem Wissen, dass Sie weitere Teile benötigen - leider doch schon überwiesen haben, beachten Sie bitte folgendes und schenken Sie uns Ihr Verständnis:

2. Zahlung:
Jede Zahlung (auch nur 1 Cent) würde für uns als gewerblicher Händler einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand, vor allem in Form von Personalkosten für die manuelle Bearbeitung
- neue Rechnung mit Bestellung zusammenführen
- alte Rechnung DSVGO konform vernichten
- bereits kommissionierte Artikel auf neuer Rechnung als enthalten kennzeichnen
- ggf. neues Versandkontrollfoto incl. neuer Artikel erstellen
- Papier, Toner
- Bank-Gebühren für 2. Zahlung
- Buchhaltungskosten für 2. Buchung
- Steuerberaterkosten
von alleine ca. 4 EUR verursachen!
Dies ist vielen Privatpersonen (mit meist kostenloser Kontoführung) leider nicht bewusst!

Falls die Nachbestellung in diesem Fall (bereits überwiesen) unter dem Mindestbestellwert von 19,95 EUR liegt und somit unser Gewinn weniger als der Verwaltungsaufwand wäre, würde dies für uns einen Verlust bedeuten.
Beispiel:
Sie haben eine Dichtung für 1 EUR "vergessen" und überweisen ohne Absprache 1 EUR separat.
> dies würde für uns mindestens 3 EUR reinen Verlust bedeuten!

Wie Sie sicherlich wissen, sind wir stets um guten Kundenservice bemüht, jedoch können wir verständlicherweise nicht zugunsten einer Porto-Ersparnis des Kunden (der schließlich selbst etwas versäumt und "ungünstig geplant" oder "etwas vergessen" hat) mit Verlust handeln.

Deshalb dürfen wir Sie bitten, entweder den/die gewünschten Artikel einfach in der nächsten Bestellung mit zu ordern oder uns zukünftig weitere Anfragen VOR der Zahlung der aktuellen Bestellung mitzuteilen. Dann erweitern wir diese natürlich sehr gerne.

Nach bereits erfolgter Zahlung des Ursprungsbetrages, ist dies dann leider nicht mehr ohne Mehraufwand = Mehrkosten möglich. In diesem Falle benachrichtigen Sie uns bitte unter Angabe der Bestellnummer(n) des/der weiter gewünschten Artikel, aber überweisen Sie in KEINEM FALL selbständig einen zweiten Betrag!
Wir ersparen Ihnen gerne die "vollen zweiten Versandkosten", wenn Sie die 4 EUR Aufwandsentschädigung verständnisvoll akzeptieren.
Außerdem bitten wir zu beachten, dass sich bei weiteren Artikeln ja natürlich auch das Gewicht und damit die Versandkosten ändern können!
Zum Beispiel:
2 Felgen (5-10 kg) als "Nachbestellung" können verständlicherweise leider nicht ganz zum selben Versandkostenpreis verschickt werden wie ein zuvor bestellter Dichtungssatz mit nur 100 Gramm!

Deshalb warten Sie bitte in jedem Fall erst unsere schriftliche Rückmeldung ab!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.